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Sehr grosse Brandgefahr
Allgemeines Feuerverbot im Freien
Spendenkonti für die Gemeinde Blatten
Spendenkonto Patenschaft für Berggemeinden:
Spenden an: Postkonto 80‑66‑8, Bergsturz Blatten,
IBAN CH32 0900 0000 8000 0066 8
Schweizer Patenschaft für Berggemeinden, Zürich
Spendenkonto Einwohnergemeinde Blatten:
Spenden an: Bankkonto
IBAN CH23 8080 8005 0923 3789 4
SWIFT-BIC: RAIFCH22
Deponie Tennbach
Am Samstag, 24. Mai 2025 bleibt die Deponie Tennbach geschlossen.
Wir bitten um Verständnis.
Audiotouren Hörenswürdigkeiten
Die Audiotouren durch alle Dörfer des Lötschentales wurden letzten Herbst optimiert und bieten nun ein interaktives Erlebnis direkt vor Ort.
Die Touren sind über die Webseite des Tourismusbüros www.loetschental.ch/audio oder über den QR-Code abrufbar.
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Hören.
Strasse Wiler - Lauchernalp
Die Strasse Wiler - Lauchernalp bis Stafel ist ab morgen, 01. Mai 2025 für jeglichen Verkehr geöffnet.
Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Wiler
eConstruction
Die Gemeinde Wiler führt ab dem 17. Februar 2025 das Programm «eConstruction» ein. Damit wird ein Grossteil der Bauverfahren digitalisiert.
Was ändert sich?
Grundsätzlich müssen alle Baugesuche ab dem 17. Februar 2025 online eingereicht werden. Das Gesuch, die Pläne und alle weiteren erforderlichen Unterlagen werden digital erfasst.
Die Baugesuch werden unter dem folgenden Link eingereicht:
https://www.vs.ch/de/web/sajmte/econstruction
«Kleinere» Baudossiers nimmt die Gemeindeverwaltung vorerst weiterhin in Papierform entgegen. Diesbezüglich sind die Voraussetzungen gemäss Informationen auf der Homepage der Gemeinde Wiler zu beachten.
Was brauche ich?
Jeder Nutzer, ob Bauherr, Planverfasser oder Interessent, muss eine persönliche Swiss- ID erstellen und einen internetfähigen PC besitzen, damit ein Gesuch online erstellt oder eingesehen werden kann. Die Baugesuche können weiterhin während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeinde eingesehen werden.
Erlass von Planungszonen
Der Gemeinderat von Wiler gibt bekannt, dass er an der Sitzung vom 17. Dezember 2024 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären.
Planungsabsicht
Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) – welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist - hält in Art. 15 fest, dass Bauzonen Land umfassen, welches sich für eine Überbauung eignet und dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Der "Kantonale Richtplan" verlangt die Abgrenzung des künftigen "Siedlungsgebietes", bzw. die Blockierung von Flächen, welche über den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgehen.
Die Gemeinde Wiler verfügt über keinen, dem revidiertem Bundesgesetz über die Raumplanung konformen Zonennutzungsplan. Im Hinblick auf die Bauzonendimensionierung im Sinne von Art. 15 RPG sowie der Festlegung des künftigen "Siedlungsgebietes", erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 kRPG Planungszonen. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb der Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen, um die Realisierung der kommunalen Raumplanungsziele auf den betroffenen Parzellen sicherzustellen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern.
Planungszone
Die Planungszonen umfassen verschiedene Gebiete innerhalb des "Zonennutzungsplans vom 27. März 1996“ der Gemeinde Wiler. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Insbesondere dürfen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen getroffen werden, die der beabsichtigten Planungsabsicht widersprechen und zu einer zusätzlichen Zersiedlung führen sowie eine allfällige spätere Zuweisung zu einer andern Nutzungszone verunmöglichen. Bauten und Anlagen können auf den bezeichneten Gebieten nur erstellt werden, wenn diese dem beabsichtigten Planungszweck entsprechen.
In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen im Hinblick auf die Überarbeitung der kommunalen Zonennutzungsplanung dar.
Geltungsdauer
Die Planungszonen gelten für eine Dauer von fünf Jahren. Sie werden mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderatsbeschluss, die dazugehörigen Pläne vom 6. Dezember 2024 der von der Planungszonen betroffenen Parzellen, der erläuternde Bericht vom 6. Dezember 2024 sowie weitere Beilagen liegen ab heutiger Publikation im kantonalen Amtsblatt zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Einsprachen
Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich innert 30 Tagen ab dem heutigen Erscheinen der Publikation bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG).
Informationsveranstaltung zum Erlass von Planungszonen nach Art. 19 kRPG auf dem Gemeindegebiet von Wiler
27.01.2025 / 19:00 Uhr
Mehrzweckhalle Wiler
Die Gemeinde Wiler informiert die Bevölkerung und Interessierte über den Erlass von Planungszonen auf dem Gemeindegebiet.
Anhand einer ausführlichen Präsentation durch das mandatierte Raumplanungsbüro Areaplan AG können sich die Teilnehmenden aus erster Hand zum Thema informieren.
Gäste: Kilian Weber und Sebastian Arnold, Areaplan AG
Wir freuen uns, Sie beim Informationsanlass begrüssen zu dürfen.
Freundliche Grüsse
Gemeinde Wiler
Urversammlung
Donnerstag, 28. November 2024
Traktanden Einwohnergemeinde
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung der Traktandenliste
- Budget 2025 - Einwohnergemeinde
- Finanzplanung 2025 - 2029
- Beschluss über die kumulierte Indexierung der Gemeindesteuern
- Bekanntgabe der Steuerbeschlüsse für das Rechnungsjahr 2025
- Revisionsbüro für die Legislaturperiode 2025 – 2028
- Orientierung über laufende Projekte und Arbeiten
- Verschiedenes
Traktanden Burgergemeinde
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung der Traktandenliste
- Budget 2025 - Burgergemeinde
- Verkauf Parzelle Nr. 432
- Verschiedenes