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Hier finden Sie die aktuellsten News der Gemeinde Wiler. Geben Sie ein Suchwort ein um die gewünschten Informationen einzuschränken.

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Erlass von Planungszonen

Der Gemeinderat von Wiler gibt bekannt, dass er an der Sitzung vom 17. Dezember 2024 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Art. 19 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG), verschiedene Gebiete zu Planungszonen zu erklären.

Planungsabsicht

Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) – welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist - hält in Art. 15 fest, dass Bauzonen Land umfassen, welches sich für eine Überbauung eignet und dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen. Der "Kantonale Richtplan" verlangt die Abgrenzung des künftigen "Siedlungsgebietes", bzw. die Blockierung von Flächen, welche über den Bedarf der nächsten 15 Jahre hinausgehen.

Die Gemeinde Wiler verfügt über keinen, dem revidiertem Bundesgesetz über die Raumplanung konformen Zonennutzungsplan. Im Hinblick auf die Bauzonendimensionierung im Sinne von Art. 15 RPG sowie der Festlegung des künftigen "Siedlungsgebietes", erlässt der Gemeinderat in Anlehnung an Art. 19 kRPG Planungszonen. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb der Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezüglichen Reglemente anzupassen, um die Realisierung der kommunalen Raumplanungsziele auf den betroffenen Parzellen sicherzustellen und eine dem revidierten kantonalen Richtplan und den neuen eidgenössischen und kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung entsprechende Entwicklung zu fördern.

Planungszone

Die Planungszonen umfassen verschiedene Gebiete innerhalb des "Zonennutzungsplans vom 27. März 1996“ der Gemeinde Wiler. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Insbesondere dürfen keine baulichen Vorkehrungen oder wertvermehrende Investitionen getroffen werden, die der beabsichtigten Planungsabsicht widersprechen und zu einer zusätzlichen Zersiedlung führen sowie eine allfällige spätere Zuweisung zu einer andern Nutzungszone verunmöglichen. Bauten und Anlagen können auf den bezeichneten Gebieten nur erstellt werden, wenn diese dem beabsichtigten Planungszweck entsprechen.

In diesem Sinne stellen Planungszonen vorsorgliche Massnahmen im Hinblick auf die Überarbeitung der kommunalen Zonennutzungsplanung dar.

Geltungsdauer

Die Planungszonen gelten für eine Dauer von fünf Jahren. Sie werden mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig.

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderatsbeschluss, die dazugehörigen Pläne vom 6. Dezember 2024 der von der Planungszonen betroffenen Parzellen, der erläuternde Bericht vom 6. Dezember 2024 sowie weitere Beilagen liegen ab heutiger Publikation im kantonalen Amtsblatt zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.

Einsprachen

Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich innert 30 Tagen ab dem heutigen Erscheinen der Publikation bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG).

Ausschreibung: Betrieb der Freizeitanlage Gsteinät inklusive Buvette

Die Gemeinde Wiler sucht ab April 2025 einen neuen Pächter oder eine Pächterin für die Freizeitanlage Gsteinät. Unser langjähriger und geschätzter Pächter Leonhard Roth beendet den Pachtvertrag zu diesem Zeitpunkt, weshalb wir diese attraktive Gelegenheit neu ausschreiben.

Die Freizeitanlage
Die Freizeitanlage Gsteinät liegt am Dorfeingang Ost und ist ein beliebter Treffpunkt für Sportler, Familien und Besucher. Das Pachtobjekt umfasst:

  • Fussball-, Volleyball- und Basketballplatz
  • Umkleidekabinen und WC-Anlagen
  • Kinderspielplatz und Minigolfplatz
  • Parkplätze auf der Nord- und Westseite
  • Die Buvette mit Bewirtungsplatz

Was wir suchen
Haben Sie Erfahrung im Betrieb eines saisonalen, wetterabhängigen Gastronomiebetriebs? Möchten Sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft werden und diese Anlage mit Engagement und Ideen bereichern? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Was wir bieten

  • Eine zweckmässige Infrastruktur mit passender Kücheneinrichtung
  • Mobiliar für den Aussenbereich (Tische, Stühle, Sonnenschirme, Zelt)
  • Attraktiver Pachtzins

Ihre Aufgaben

Eigenverantwortlicher Betrieb der Freizeitanlage und Buvette

Beschaffung der notwendigen Bewilligungen für den Restaurationsbetrieb bis zum Pachtbeginn

Ihre Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:
wiler@loetschen.ch

Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
 

Freundliche Grüsse

Gemeindeverwaltung Wiler

Informationsveranstaltung zum Erlass von Planungszonen nach Art. 19 kRPG auf dem Gemeindegebiet von Wiler

27.01.2025 / 19:00 Uhr
Mehrzweckhalle Wiler

Die Gemeinde Wiler informiert die Bevölkerung und Interessierte über den Erlass von Planungszonen auf dem Gemeindegebiet.

Anhand einer ausführlichen Präsentation durch das mandatierte Raumplanungsbüro Areaplan AG können sich die Teilnehmenden aus erster Hand zum Thema informieren.


Gäste: Kilian Weber und Sebastian Arnold, Areaplan AG

Wir freuen uns, Sie beim Informationsanlass begrüssen zu dürfen.

 

Freundliche Grüsse

Gemeinde Wiler

Powerpoint Urversammlung 28.11.2024

Das Altersheim St. Barbara Lötschental sucht personelle Unterstützung in der Pflege!

Als Pflegehilfe unterstützt und begleitest du unsere Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Alltag von morgens bis abends.

Hast du Interesse zu Schnuppern oder mehr über den Beruf als Pflegehilfe zu erfahren?

Dann melde dich beim Altersheim St. Barbara 027 938 88 00.

Übrigens: Die nächste Informationsveranstaltung zur Ausbildung als Pflegehilfe des roten Kreuzes findet am 4. Dezember 2024 statt.

Strasse Wiler-Alpen

Aufgrund des prognostizierten Neuschnees, den tiefen Temperaturen und den Wetteraussichten tritt ab sofort die Wintersperre für die Strasse Wiler-Alpen in Kraft.

Wir bitten um Verständnis.

Dorfschmuck Weihnachten 2024

Das Thema der diesjährigen Weihnachtsdekoration lautet:

Engel

Die Häuser sollten ab dem 1. Adventssonntag geschmückt werden (bis Ende Januar).

Urversammlung

Donnerstag, 28. November 2024

Traktanden Einwohnergemeinde

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Budget 2025 - Einwohnergemeinde
  5. Finanzplanung 2025 - 2029
  6. Beschluss über die kumulierte Indexierung der Gemeindesteuern
  7. Bekanntgabe der Steuerbeschlüsse für das Rechnungsjahr 2025
  8. Revisionsbüro für die Legislaturperiode 2025 – 2028
  9. Orientierung über laufende Projekte und Arbeiten
  10. Verschiedenes

Traktanden Burgergemeinde

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Budget 2025 - Burgergemeinde
  5. Verkauf Parzelle Nr. 432
  6. Verschiedenes

Gemeindewahlen 2024

Präsident und Vizepräsident

Die amtierenden Gemeinderäte Elmar Ritler und Roland Ebener haben eine Liste für die Präsidenten- und Vizepräsidentenwahlen bei der Gemeindekanzlei hinterlegt. Es gingen keine weiteren Listen ein.

Folgende Personen wurden in stiller Wahl gewählt:

  • Elmar Ritler für das Amt des Präsidenten
  • Roland Ebener für das Amt des Vizepräsidenten


Wir gratulieren den Amtsträgen und wünschen Ihnen viel Erfolg für die Legislaturperiode 2025-2028.

Freundliche Grüsse
Gemeinde Wiler

Resultate der Gemeindewahlen 2024

Wahl von Richter und Vizerichter der Legislaturperiode 2025-2028.

Das Resultat der Richterwahlen vom 13. Oktober 2024 ist bekannt:  

Zahl der Stimmberechtigten:  425
Eingegangene Wahlzettel:     256
Leere:                                         8
Ungültige:                                   5
Gültige Wahlzettel:                 243

Gewählt wurde:    

Rieder Robert                       138


Die vollständige Liste ist auf der Gemeindekanzlei einsehbar.

Das Resultat der Vizerichterwahlen vom 13. Oktober 2024 ist bekannt:  

Zahl der Stimmberechtigten:  425
Eingegangene Wahlzettel:     256
Leere:                                         9
Ungültige:                                   3
Gültige Wahlzettel:                 244

Gewählt wurde:    

Rieder Ruben                        133


Die vollständige Liste ist auf der Gemeindekanzlei einsehbar.

Wir gratulieren dem neugewählten Richter und Vizerichter.

Freundliche Grüsse
Wahlbüro Wiler