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Gemeindekommissionen

Der Gemeinderat kann Aufgaben, die nicht zwingend von ihm selbst oder von der Gemeindeverwaltung wahrgenommen werden müssen, auch an Kommissionen übertragen. Bestimmte Kommissionen sind von Gesetz wegen oder aufgrund von Reglementen zu bilden, andere hingegen werden freiwillig bzw. nach Bedarf eingesetzt. Kommissionen bestehen häufig aus Interessierten und sachkundigen Einwohnern der Gemeinde Wiler, oder regional aus Vertretern anderer Gemeindeverwaltungen (bzw. Schulkommission). Ihnen wird die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung gegeben. Ihr freiwilliges Engagement ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil der Gemeindearbeit.

Jedem Mitglied des Gemeinderates ist eine Kommission ressortmässig zugeteilt. Die Zuteilung der Ressortvorsitze erfolgt jeweils direkt nach der Neubildung des Gemeinderates für die Dauer von vier Jahren. Den jeweiligen Vorsitz einer Kommission übernimmt in der Regel ein Mitglied des Gemeinderates in verantwortlicher Stellung. Anträge von Kommissionen sind dem Gemeinderat schriftlich und begründet zur Entscheidung vorzulegen. Über einzelne Geschäfte entscheidet letztlich der Gesamtgemeinderat. In den Kommissionen sind in der Regel auch die mit der gleichen Aufgabe befassten Mitarbeiter der Verwaltung in beratender Funktion und als direkte Ansprechpartner vertreten.

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