Diverses
Solaranlagen
Die folgenden Solaranlagen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden, erfordern aber keine Baugenehmigung:
- auf Schrägdach (Bauzone)
- auf Flachdach (Bauzone)
- an Fassade in Bauzone (Industrie-, Gewerbe- oder Handwerkszone)
- auf Schrägdach (Landwirtschaftszone)
- auf Flachdach (Landwirtschaftszone)
Meldungen an Bauverwaltung
Der Baubeginn und die Beendigung der Arbeiten sind der Bauverwaltung der Gemeinde zu melden