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Diverses

Solaranlagen

Die folgenden Solaranlagen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden, erfordern aber keine Baugenehmigung:

  • auf Schrägdach (Bauzone)
  • auf Flachdach (Bauzone)
  • an Fassade in Bauzone (Industrie-, Gewerbe- oder Handwerkszone)
  • auf Schrägdach (Landwirtschaftszone)
  • auf Flachdach (Landwirtschaftszone)

Meldungen an Bauverwaltung

Der Baubeginn und die Beendigung der Arbeiten sind der Bauverwaltung der Gemeinde zu melden

Formular Solaranlage

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