Meldeverfahren
Die folgenden Arbeiten, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden, erfordern aber keine Baubewilligung:
- Antennen
- Wärmedämmung im Inneren des Gebäudes
- Veränderung des natürlich gewachsenen Bodens
- Solaranlagen an Fassade (ohne Neigung)
- Solaranlagen auf Dächern
- Installation einer Luft-Luft oder Luf-Wasser-Wärmepumpe
- Erneuerung und Ersatz von Feuerungsanlagen
- Anschluss an eine Fernheizung
Meldungen an Bauverwaltung. Der Baubeginn und die Beendigung der Arbeiten sind der Bauverwaltung der Gemeinde zu melden. Entsprechenden Meldeformulare finden Sie hier.