Meldeverfahren
Die folgenden Arbeiten, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden, erfordern aber keine Baubewilligung:
- Meldeformular Antennen
- Meldeformular Wärmdämmung im Inneren eines Gebäudes
- Meldeformular zur Veränderung des natürlich gewachsenen Bodens
- Meldeformular zur Solaranlagen an Fassaden
- Meldeformular zur Solaranlagen auf Dächer
- Meldeformular zur Installation einer Wärmepumpe (Luft-Luf oder Luft-Wasser)
- Meldefomrular zur Erneuerung oder Ersatz von Feuerungsanlagen
- Meldeformular für Anschluss an eine Fernheizung
Meldungen an Bauverwaltung. Der Baubeginn und die Beendigung der Arbeiten sind der Bauverwaltung der Gemeinde zu melden.