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Meldeverfahren

Die folgenden Arbeiten, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden, erfordern aber keine Baubewilligung:

  • Antennen
  • Wärmedämmung im Inneren des Gebäudes
  • Veränderung des natürlich gewachsenen Bodens
  • Solaranlagen an Fassade (ohne Neigung)
  • Solaranlagen auf Dächern
  • Installation einer Luft-Luft oder Luf-Wasser-Wärmepumpe
  • Erneuerung und Ersatz von Feuerungsanlagen
  • Anschluss an eine Fernheizung

Meldungen an Bauverwaltung. Der Baubeginn und die Beendigung der Arbeiten sind der Bauverwaltung der Gemeinde zu melden. Entsprechenden Meldeformulare finden Sie hier. 

 

 

 

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