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Meldeverfahren

Die folgenden Arbeiten, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden, erfordern aber keine Baubewilligung:

Meldungen an Bauverwaltung. Der Baubeginn und die Beendigung der Arbeiten sind der Bauverwaltung der Gemeinde zu melden.

 

 

 

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